Um in er BZM-Bibliothek ausleihen zu können, benötigen Sie einen Leihausweis. Diesen bekommen Sie gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen zusätzlich zum Personal- oder Schülerausweis eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
Schüler und Schülerinnen des BZM erhalten automatisch einen kombinierten
Schüler-/Leseausweis.
Sollten Sie den Ausweis verlieren, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, ebenso eine Adress- oder Namensänderung.
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, auch für Hörbücher.
Zeitschriften, Musik-CDs, CD-ROMs: 2 Wochen , DVDs: 1 Woche
Sie erhalten bei der Ausleihe eine Ausleihquittung, der Sie die Leihfrist der einzelnen Medien entnehmen können. Eine Verlängerung der Leihfrist ist bei nahezu allen Medien möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Lesen Sie auch die Benutzungsordnung der BZM-Bibliothek.